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der deutscher taxi- und mietwagenverband e.V., kurz BZP stellte
dieser tage sein 4-punkte-plan für "höhere qualität im fahbrereich" vor, die in kürzester
zeit durch die gesetzgebung gewunken werden sollen!
BZP schrieb:
In Punkt 1 fordert der BZP,
eine „Kleine Fachkunde“ in die Berufszugangsverordnung aufzunehmen.
Angehende Taxifahrer müssten dann neben der Ortskundeprüfung
beispielsweise auch Fragen zu rechtlichen Belangen, zu technischem
Grundwissen über das Fahrzeug oder auch
zu Konfliktbewältigung und Deeskalation beantworten können.
schön, aber woher nehmen, wenn nicht stehlen!
nach dem üblichen polizeilichen führungszeugnis, dem leistungs- und
reaktionsfähigkeitstest, dem nach FeV verordneten arbeitsmedizinischen und
medizinisch-psychologischen gutachten, der allgemeinen ärztlichen
bescheinigung nach §11 abs. 9 der FeV und dem augenärztlichen gutachten,
reiht sich dann noch die ortskundeprüfung und die erweiterte erste hilfe mit ein.
hätten wir alles, was schon heute zu einer befähigung führen könnte!
nun nehmen wir den vorschlag der herren aus frankfurt hinzu, und erweitern das
repertoire eines noch nicht in arbeit stehenden fahrers auf rechtliche, technische
und mitmenschliche komponenten.
versteht sich scheinbar von selbst, fahren ja zu viele technisch unbegabte,
rechtlich unwissende und mitmenschlich inkompetente fahrer im bundesgebiet!
weil sich ja auch, von den einstiegskosten mal abgesehen, jeder depp für die
personenbeförderung interessiert...
BZP schrieb:
In Punkt 2 strebt der BZP eine einheitlich geltende Vorschrift an,
nach der alle Taxifahrer einen Fahrerausweis sicht- und lesbar am
Armaturenbrett anzubringen haben.
welch alte verordnung! in berlin schon gang und gäbe, in münchen nicht
wegzudenken, in heidelberg gegenwärtig und selbst in magdeburg
lachen, mehr oder weniger, die freundlichen fahrer von der plastekarte!
BZP schrieb:
Punkt 3 ist ein erneuter Vorstoß zum Thema Anschnallpflicht:
Die bisher gesetzlich geregelte Befreiung bei Fahrten mit Fahrgast
soll aufgehoben werden.
was diese frage betrifft kann man geteilter meinung sein!
eine anschnallpflicht besteht z.zt. nur bei leer- und eigenfahrten, ohne fahrgast!
wer einmal aus dem auto musste, aufgrund von welchen situationen auch immer,
wird diesen paragraphen nicht missen wollen.
was wäre es auch für ein viel kritisierter service, müsste ich mich ständig
an und abschnallen.
ich glaube jeder normaldenkende fahrer wird spätenstens bei langstrecken über die BAB seinen gurt anlegen...
alles andere ist unnötig...
BZP schrieb:
Im Punkt 4 fordert man schließlich, dass die Ortskundeprüfung neben einem schriftlichen
künftig auch einen mündlichen Teil beinhalten sollte.
es reicht doch schon, wenn man vom verkehrsamt seiner stadt schon keine hilfe
bekommt, wenn man zur schriftlichen prüfung geht, was sollen zukünfitge fahrer
sich nun auch noch mündlich dieser farce stellen!
indess wurde anfang des jahres darauf hingewiesen, das jeglicher fahrer nicht nur ihren p-schein und nötige fahrzeugpapiere mitzuführen habe, sondern jegliche amtsdokumente, die einen zur fahrt legitimieren (p-schein, ausweis, sozialversicherungsausweis...)
neben allen diesen gedanken wird auch, hier als beispiel berlin, gute deutschkenntnisse
gefordert.
zur bestätigung kann ich nur sagen, das ich einmal in tegel den 17 kollegen fragen musste, um eine halbwegs verständliche antwort auf meine frage zu bekommen.
viele sachen sind begründet, doch vieles unnötig und am eigentlichen verhalten
der fahrer vorbeigeplant!
der unternehmer wird seinen fahrer schon gerade biegen, sollte er eine fahrt bunkern, einen falschen mwst-satz anlegen oder bei rot/grün-schein fahrten die falschen angaben machen!
learning by doing ...
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Hey, du brauchst eine Shift-Taste, sonst fällst du garantiert durch!
Aber an sich hast du Recht, Bürokratie pur. So ist es halt in jedem Bereich in Deutschland: was man noch ein bischen besser verbürokratisieren kann, wird halt so auch umgesetzt.
Na und was ist daran neu?
Wir leben in Deutschland!