Mint's Blog

Mittwoch, 22. April 2009

Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

heißt es im Heise-Newsticker, http://www.heise.de/newstick…136556, der darin Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zitiert.

Tja, :nacht:

geschrieben von LosMintos um 13:41, 5 Kommentare, 0 Trackbacks,

Kommentare

  • #1 (intern) schnueptus scripsit, 22.04.2009, 16:08:

    Tja damit werden harmlose XSS Lücken total interessant, das man Leuten ohne ihr wissen Seiten im Hintergrund laden kann. Wobei es geht ja noch einfacher, in einen x-beliebigen Forum ein Bild anbinden das auf eine URL auf den entsprechenden Server verweist. Die Browser laden ja erst mal grundsätzlich alles was irgendwie brauchbar aussieht.

  • #2 (intern) Daidalus scripsit, 22.04.2009, 20:37:

    Es ist die frage ob die DNS Anfrage selbst oder erst der Zugriff auf die Stoppschildseite strafbar sein soll. Denn wenn der DNS zugriff strafbar ist, kann man das jedem anhängen dessen IP adresse man kennt. Einfach eine gefälschte UDP Anfrage senden und schwubs hats der neue "Empfänger". Wenn dagegen der Zugriff auf die Stoppschildseite in aufgelöster Form, also z.b.: 123.123.123.123/Stoppschild . html strafbar wird, kann schon ein vollkommen zusammenhangloses direktes Ansurfen dieser Seite strafbar sein, ohne dass man versucht hat auf eine Seite der Sperrliste zuzugreifen. Oder seh ich das jetzt falsch?

  • #3 (intern) ads scripsit, 22.04.2009, 23:36:

    Egal ob die DNS Abfrage strafbar ist oder erst der Zugriff auf die Webseite selbst. Beides kehrt das Prinzip "Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils" um und ist damit ein sehr tiefgreifender Eingriff in unsere Rechte. Ist schon erschreckend zu sehen, wie jede Woche neue Anforderungen in dem Katalog auftauchen. Zuerst war von keiner Protokollierung die Rede, jetzt sollen auch alle Zugriffe protokolliert werden. Zuerst sollte der Staat die Sperrseite betreiben, aber jetzt wird auch diese Arbeit auf die Zugangsanbieter abgewälzt, die das kostenlos mit betreiben sollen. Ganz nebenbei wird dort Polizeiarbeit abgewälzt und wer garantiert eigentlich, dass die Logdateien beim jeweiligen Anbieter nicht manipuliert werden?

    Hinzu kommt: niemand kann so recht beweisen, wer genau auf diese Webseite zugegriffen hat. Das eröffnet ganz neue Probleme bei Betreibern von Hotspots, gemeinsam genutzten Internetzugängen und bei kleineren Internetprovidern.

  • #4 (intern) schnueptus scripsit, 23.04.2009, 11:26:

    Abgesehen davon das eine Seite die gesperrt wird du nicht weißt warum sie gesperrt ist, weil du ja nicht den Inhalt ziehst. Und dann jeder behaupten kann der Inhalt ist Strafbar oder nur harmloser Inhalt. Und es ist ja mittlerweile Realität das Inhalte in Google manipuliert werden, damit man beim suchen eines total zusammenhanglosen Begriffs trotzdem auf die Seite gelangt.

  • #5 (intern) LosMintos scripsit, 23.04.2009, 15:17:

    http://netzpolitik.org/2009/die-dreizehn-luegen-der-zensursula/

    http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-bka-gesetz

Kommentar hinzufügen





Smileys

alle Smileys